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Akkreditierung

Sigrid Schubert, Universität Dortmund

Akkreditierung neuer Angebote

1999 führte die Kultusministerkonferenz (KMK) das Instrument der Akkreditierung ein, um vor dem Beginn eines Bachelor- oder Masterstudienganges an einer deutschen Hochschule: Die Akkreditierung ersetzt die staatliche Genehmigung durch die zuständigen Ministerien nicht. Diplom-, Lehramts- und traditionelle Magisterstudiengänge der Informatik werden nicht akkreditiert. Das mag historisch bedingt sein, sinnvoll ist es nicht, denn die Akkreditierung fördert die Weiterentwicklung der Ausbildung und den Wettbewerb im Land und über die Ländergrenzen hinweg. In vielen Studienordnungen wurden bereits die Kriterien der Akkreditierung, z. B. Kreditpunktesystem verankert (vgl. FBI 2001).
Der Akkreditierungsrat der KMK und der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) erteilt den Agenturen die zeitlich befristete Erlaubnis der Akkreditierung (vgl. Akkreditierungsrat 1999). Betont wird die erforderliche Unabhängigkeit der Agenturen. Ministerien sollten die Akkreditierung deshalb nicht übernehmen. In den Akkreditierungsgremien (z. B. Audit-Teams) soll die Berufspraxis angemessen beteiligt sein. Es geht nicht um eine Vereinheitlichung der Angebote, sondern um die bessere Vergleichbarkeit der Dienstleistungen von Hochschulen. Begutachtet wird das Studienkonzept. Es soll plausibel und wohlstrukturiert sein und die Entwicklung der Berufsfelder ebenso enthalten wie die Ressourcen der Bildungseinrichtung (personelles Potential, Ausstattung mit Räumen und Geräten). Diplom- und Master-Studiengänge sollen verbunden werden durch Übergangsmöglichkeiten. Brückenkurse können den Einstieg von ausländischen Studierenden und in der Wirtschaft Tätigen erleichtern.
Probleme bereitet die synonyme Verwendung der Bezeichnungen Master und Magister, da die traditionellen,  deutsche Magisterstudiengänge nicht mit den internationalen Masterstudiengängen übereinstimmen. Die Magisterstudiengänge verbinden zwei Studienfächer, häufig aus dem Bereich der Geisteswissenschaften, und werden mit einer Magisterarbeit abgeschlossen. Die Absolventen können z. B. in Verlagen oder in der Wirtschaft den interdisziplinären Dialog zwischen Vertretern ihrer Fächer fördern. Sie besitzen keine Lehrerlaubnis für Schulen. Der Magisterabschluss wird aber häufig mit dem Lehrerexamen verwechselt, da es Länder gibt, in denen das übereinstimmt.
Für die Akkreditierung eines Studienganges legt die antragstellende Hochschule ihre Studienordnungen vor mit:
  1. Begründung des Studienganges,
  2. Struktur des Studiums und der fachlich-inhaltlichen Anforderungen,
  3. personeller, sächlicher und räumlicher Ausstattung,
  4. Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  5. studienbezogener Kooperation.
Das Akkreditierungsverfahren erfolgt in zwei Stufen. Nach positiver Begutachtung der Konzepte und der Überprüfung der Ressourcen erfolgt eine vorläufige Akkreditierung. Dabei sind Auflagen mit definierten Zeitphasen für die Umsetzung möglich. Nach dem erfolgreichen Abschluss der ersten Absolventen kann die zweite Akkreditierung für maximal sechs Jahre erfolgen, falls alle Auflagen erfüllt wurden.

Standards zur Akkreditierung

Die international üblichen Akkreditierungsverfahren sind umstritten. Sie sind mit hohen Kosten verbunden, sichern aber nur bedingt die Qualität, da eine Vielzahl von Agenturen nach sehr unterschiedliche Maßstäben arbeitet. Hochschulen mit besonders guten Ruf, benötigen keine Akkreditierung. Sie sichern die Qualität ihrer Abschlüsse über das Auswahlverfahren ihrer Studierenden. Wichtiger als die Akkreditierung ist die Reputation der zeugnisausstellenden Hochschule. Bachelorabschlüsse, analog Masterabschlüsse, sind im angloamerikanischen Raum keineswegs gleichwertig oder vergleichbar.
Die Akkreditierung bildet in Deutschland ein neues Evaluationselement der Lehre mit einem breiten Spektrum an Erwartungen. Da verschiedene Agenturen solche Akkreditierungen vornehmen können, entwickelte die Gesellschaft für Informatik (GI) zusammen mit Fakultätentag und Fachbereichstag Informatik und Vertretern der Wirtschaft (vgl. GI 2000) Standards zur Akkreditierung von Studiengängen der Informatik und interdisziplinären Informatikstudiengängen an deutschen Hochschulen. Ein Mindestniveau soll gesichert werden. Die Audit-Teams, die die Akkreditierung vornehmen, sollen in Abstimmung mit Fakultätentag, Fachbereichstag und Industrie besetzt werden, um Experten zu gewinnen, die mit den Standards bereits vertraut sind. Die Standards wurden unterteilt in verpflichtende und wünschenswerte Forderungen, um der Vielfalt der Studiengänge gerecht zu werden. Die  Studiengänge werden je nach Verantwortlichkeit der Informatik eingeteilt in:
  • Typ 1: Informatikstudiengänge (mind. 65 % Informatikanteil),
  • Typ 2: Studiengänge mit speziellem Anwendungsbereich (50 % Informatikanteil),
  • Typ 3: interdisziplinäre Studiengänge (gleicher Anteil der Fächer).
  • Die Fachkommission Informatik des Akkreditierungsverbundes für Ingenieurstudiengänge (vgl. AVI 1999) teilt in fünf Studiengangtypen ein:
    1. Informatik (65-75 % Informatik),
    2. Informatik + Fach X (50-65 % Informatik),
    3. Informatik / Fach X (30-50 % Informatik),
    4. Fach X + Informatik (15-30 % Informatik),
    5. Fach X (10-20 % Informatik).
    Das mag auf den ersten Blick nebensächlich erscheinen, hat aber Auswirkungen auf die Zuständigkeit eines Expertengremiums. Typischerweise akkreditieren Informatikexperten nur die Studiengänge ihres Faches. Die Informatik ist eines der Fächer mit sehr vielen interdisziplinären Studiengängen, den sogenannten Bindestrich-Informatiken (z. B. Bio-Informatik, Medien-Informatik). Die Akkreditierungsagentur prüft die Anforderungen (z. B. Semesterwochenstunden in den Schwerpunkten) je nach Typzuordnung. Es entstehen aber auch neue Ausbildungsformen, deren Zuordnung zur Informatik noch offen ist. So gestaltet zur Zeit eine Gruppe von Wissenschaftlern des Fachbereichs Informatik der Universität Dortmund im Auftrag des Bildungsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ein Curriculum für IT-Bachelor und IT-Master, die auf der 2jährigen Ausbildung zum IT-Professional aufsetzen (vgl. IT-Center Dortmund 2000).
     

    Informatikdidaktik

    Die Akkreditierung der Studiengänge hat eine interessante Auswirkung auf die Informatikdidaktik. So fordert der Akkreditierungsrat die Beschreibung von: Solche Konzepte wurden vorher nicht in die Studien- und Prüfungsordnungen der Hochschulen aufgenommen. Die geforderte schriftliche Darstellung wertet die Informatikdidaktik deutlich auf. Es reicht nicht mehr, dass allein der Lehrende davon weiß. Externe Gutachter müssen die Konzepte der Informatikdidaktik bewerten können.
    In den GI-Standards finden sich erste Ansätze für informatikdidaktische Konzepte. So werden z. B. die Kompetenzfelder der Studierenden ausgewiesen, getrennt nach Fachhochschulen und Universitäten:
    1. Informatik,
    2. mathematisch, natur- und ingenieurwissenschaftliche Grundlagen,
    3. allgemeine Grundlagen:
    4. Zusatzkompetenzen, Förderung der Persönlichkeitsbildung, ökonomische und juristische Grundlagen,
    5. Anwendungs- oder Nebenfach,
    6. studientypspezifische Anteile.
    Für die Informatikdidaktik bildet die klare Struktur der Lehrdisziplin einen beachtlichen Fortschritt. Zu den "Grundlagen der Informatik" zählen: "Informatik der Systeme" umfasst: "Angewandte Informatik" wird charakterisiert durch: Diese Struktur kann sehr gut zur Studienberatung und Motivation für das Fach genutzt werden. Zu den allgemeinen Grundlagen gehören an Universitäten neben Fremdsprachen und Projekt-Management auch die Didaktik und die Vortrags- und Präsentationstechniken, die durch Seminare unterstützt werden sollen. Akkreditierung stellt klare Forderungen an die Informatikdidaktik und fördert damit zugleich die Qualität der Lehre an den Hochschulen.

    Literatur/Links

    Akkreditierungsrat (1999): Akkreditierung von Akkreditierungsagenturen und Akkreditierung von Studiengängen mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister - Mindeststandards und Kriterien. http://www.akkreditierungsrat.de

    AVI (Akkreditierungsverbund für Ingenieurstudiengänge (1999): Akkreditierung - Beschluss der Fachkommission Informatik des AVI vom 10.9.1999.
    http://wwwagz.informatik.uni-kl.de/staff/zimmerma/FakulTagInf/AkkKomm.d/AVIBeschluss.html

    Claus, V.; Kern, H. (2000): Akkreditierung von Studiengängen, Broschüre des Informatik-Forum e.V., Stuttgart.

    FBI (Fachbereich Informatik der Universität Dortmund) (2001): Studiengänge Informatik, Angewandte Informatik, Lehramt Informatik.
    http://www.cs.uni-dortmund.de

    GI (Gesellschaft für Informatik) (2000): Standards zur Akkreditierung von Studiengängen der Informatik und interdisziplinären Informatikstudiengängen an deutschen Hochschulen, Bonn.
    http://www.gi-ev.de

    KMK/HRK (1999): Neue Studiengänge und Akkreditierung, Beschlüsse von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz, Bonn.
    http://www.kmk.org

    IT-Center Dortmund (2000): Ausbildung IT-Professional (läuft), Studiengänge IT-Bachelor und IT-Master (in Vorbereitung).
    http://www.itc-dortmund.de
     

    Adresse

    Prof. Dr. Sigrid Schubert
    Fachbereich Informatik
    Universität Dortmund
    44221 Dortmund
    E-Mail: schubert@cs.uni-dortmund.de
    WWW: http://ddi.cs.uni-dortmund.de
     

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