- Notebook-University -
Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Richtlinien über die Förderung von Projekten zur Unterstützung
von E-Learning an Hochschulen durch mobilen Rechnereinsatz ("Notebook-
University") im Förderprogramm "Neue Medien in der Bildung"
1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlagen der Förderung:
Diese Förderbekanntmachung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms
"Neue Medien in der Bildung" des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung (BMBF).
"Notebook-University" im Sinne dieser Bekanntmachung ist eine (Organisations-)Form
der Hochschule, in der der Einsatz mobiler Rechner sowie die verstärkte
Nutzung moderner Kommunikationstechniken und -möglichkeiten sowohl
auf der Seite der Lehrenden als auch auf Seiten der Studierenden integrativer
Bestandteil der alltäglichen Ausbildung ist. In Abgrenzung zum Begriff
der "Virtuellen Universität" zielt die "Notebook-University" primär
auf die mobile (oder ubiquitäre) Nutzung moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien in Präsenzhochschulen. Eine wichtige technische
Basis für die Notebook-University ist die Vorsorge für einen
ubiquitären Zugang aller Beteiligten an das Hochschulnetz ggf. durch
eine Funkvernetzung der Hochschulen. Mit dieser Bekanntmachung sollen die
vielfältigen Fördermaßnahmen des BMBF (WIN-Förderung;
Förderung der hochschulinternen Netze (HBFG) sowie WLAN-Anschubfinanzierung)
ergänzt werden, die infrastrukturelle Voraussetzungen geschaffen haben.
Mit der bisherigen Multimediaförderung sowie den vorlaufenden Leitprojekten
werden wesentliche Content-Voraussetzungen geschaffen.
Die Förderung erfolgt durch Zuwendungen nach Maßgabe dieser
Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungsanträge
auf Ausgabenbasis sowie den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung
(BHO). Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr
entscheidet das Bundesministerium für Bildung und Forschung aufgrund
pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung
Auf Basis ausgearbeiteter Multimedia-Konzepte sind "Lehr/Lern-Szenarien"
zu entwickeln und umzusetzen, deren Integration in die Lehre zu einem tatsächlichen
Mehrwert durch die mobile Nutzung führen. Gefragt sind Lernarrangements,
die sich ohne den Einsatz mobiler Rechner nicht oder nur unter erheblichen
Qualitätsdefiziten realisieren lassen.
Zur Umsetzung dieser Ziele beabsichtigt das BMBF die Förderung
von Vorhaben zur Entwicklung, Erprobung und Einführung einer innovativen
und integrativen Mobile-Learning-Gesamtkonzeption in den Regelbetrieb der
Hochschule. Zur perspektivischen Verwirklichung dieses Anspruchs sind bei
den jetzt zur Förderung anstehenden Projekten - in einem ersten Schritt
- mindestens zwei Fachbereiche pro Hochschule zu beteiligen.
Die Förderung soll der Idee der Notebook-University zum Durchbruch
verhelfen und dazu beitragen, die hochschulinternen Lehr-/Lernstrategien
(Lehrsoftware, Veranstaltungstypen, Prüfungsorganisation etc.) abzuklären.
Darüber hinaus sollen Strategien entwickelt und erprobt werden, wie
der Zugang aller Studenten zu dieser Lerntechnologie ohne soziale Schranken
wirtschaftlich günstig gesichert werden kann.
Mit dieser Förderung und den hier initiierten innovativen und integrativen
Konzeptionen einer Notebook-University soll zugleich ein Beitrag zur Erhöhung
der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Hochschulen
geleistet werden.
Zudem sollen Strategien zur breiten und konsequenten Einbeziehung elektronischer
und multimedialer Informationen in die Lehre entwickelt werden, die die
Studierenden dabei unterstützen, unverzichtbare Schlüsselqualifikationen
(IT- und Medienkompetenz) für sich wandelnde Arbeitsmärkte der
modernen Wissensgesellschaft zu erwerben.
3. Zuwendungsempfänger
Als Antragsteller im Rahmen dieser Bekanntmachung kommen ausschließlich
Hochschulen in Deutschland in Betracht, die die unter Nr. 4. genannten
Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.
4. Zuwendungsvoraussetzungen
Vorhaben können gefördert werden, wenn sie hinsichtlich der Themenstellung
und ihrer FuE- bzw. hochschulbildungsspezifischen Ziele in den Rahmen der
dargestellten Fördermaßnahme einordnen lassen. Die Vorhaben
selbst dürfen noch nicht begonnen worden sein. Vorarbeiten können
geleistet worden sein und sind bei der Antragstellung nachzuweisen, sind
selbst aber nicht mehr förderfähig. Zuwendungsempfänger
müssen bereit sein, auf öffentlichen Seminaren etc. über
ihre Projektergebnisse zu berichten, um einen öffentlichkeitswirksamen
Informationsaustausch zu ermöglichen.
Erforderliche Zuwendungsvoraussetzungen sind zudem:
-
Nachweis eines funktionsfähigen Funknetzes in der Hochschule (mindestens
aber bei den beteiligten Fachbereichen) bzw. Nachweis der ständigen
und (weitgehend) ortsunabhängigen Nutzungsmöglichkeit des Hochschulnetzes
für Hochschulmitglieder aus den beteiligten Fachbereichen von üblichen
Arbeits-, Studien-, Kommunikations- und Aufenthaltsorten (Institutsgebäude,
Bibliotheken etc.),
-
Nachweis einer in Umsetzung befindlichen Strategie zur Herstellung eines
Lehr-/Lernangebots in multimedialer Form an diesen Fachbereichen in substanzieller
Größenordnung der Lehrinhalte. Diese Förderbekanntmachung
zielt - in Abgrenzung zur der laufenden Förderung von Projekten zum
Multimediaeinsatz in der Lehre - nicht auf die Förderung der Erstellung
von neuen multimedialen Inhalten.
5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung
Die Förderung im Rahmen dieser Bekanntmachung ist für den Zeitraum
bis zum Ende des Jahres 2003 angelegt. Für die Fördermaßnahmen
dieser Bekanntmachung stellt das BMBF bis 2003 aus Mitteln der Zukunftsinitiative
Hochschule insgesamt bis zu 50 Millionen DM zur Verfügung.
Zuwendungen zur Projektförderung werden als nicht rückzahlbare
Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zusätzlichen,
projektbezogenen Ausgaben der Hochschulen; diese können bis zu 100%
gefördert werden.
6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen
Bestandteil der Zuwendungsbescheide werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen
für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) und die Besonderen
Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung
auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF-98).
7. Verfahren
7.1 Projektträger des BMBF
Mit der fachlichen und administrativen Abwicklung dieser Förderaktivität
hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung den Projektträger
Neue Medien in der Bildung (PT-NMB) beauftragt.
Adresse:
PT-NMB
Projektträger Neue Medien in der Bildung
Fraunhofer Gesellschaft e.V.
Schloß Birlinghoven
53754 Sankt Augustin
Tel. 02241/14-3310/Fax. 02241/14-3320
http://www.gmd.de/PT-NMB
E-Mail: pt-nmb@gmd.de
7.2 Einreichung von Förderanträgen
Interessierte Hochschulen reichen - über das jeweils zuständige
Landesressort - bis zum 31.01.2002 schriftlich einen förmlichen Projektantrag
beim zuständigen Projektträger (PT-NMB) ein. Um zusätzliche
Übermittlung des Antrags auf Datenträger wird gebeten.
Die Antragsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist, verspätet eingereichte
Anträge können aber möglicherweise nicht berücksichtigt
werden. Es gilt das Datum des Poststempels bzw. des Einlieferungsvermerks
bei Post oder Kurierdienst.
Vorhabenbeschreibungen dürfen den Umfang von 30 Seiten (inklusive
Anlagen) nicht überschreiten.
Gefördert werden Vorhaben mit innovativen Gesamtkonzepten, deren
Projektziel die Überführung in den Regelbetrieb der Hochschulen
ist. Die Anträge sollen daher konkrete Aussagen zu folgenden Problemfeldern
enthalten:
-
Organisations- und Managementkonzept der Hochschule
Die Hochschule/Hochschulleitung legt eindeutige und auf Dauer ausgerichtete
Regelungen zur Zusammenarbeit bzw. Aufgabenabgrenzung zwischen den mit
der Erstellung von Inhalten befassten Fachbereichen und den für technische
Infrastruktur zuständigen Organisationsbereichen (z.B. Informationstechnik/Rechenzentrum)
fest. Die entsprechenden Regelungen/Konzepte der Hochschulen müssen
auch die dauerhafte Bereitstellung von technischer Infrastruktur und Rechenkapazität
sichern.
-
Zukunftsfähige Konzeptionen zur Sicherung der Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten
für alle Teilnehmer der betroffenen Lehreinheiten durch geeignete
Maßnahmen, die soziale Zugangsbeschränkungen ausschließen
(z. B. durch die Bereitstellung von Computerarbeitsplätzen und
durch die Anwendung von innovativen Leasing-Konzeptionen, Sponsoring-Konzepten
oder private-public-partnership-Modellen für den Erwerb von Notebooks).
-
Zuverlässiges Sicherheitskonzept
-
Produktionskonzept
Unterstützungs- und Schulungskonzepte für die Dozenten/Dozentinnen
bei der Erstellung und Bereitstellung von Lehr-/Lernmaterial für mobile
Anwendungsszenarien.
-
Nutzungskonzept
Unterstützungskonzepte für die Studierenden zur Bereitstellung
und bei der Nutzung der mobilen Rechner.
-
Motivationskonzept; Etablierung von Anreizsystemen
zur Steigerung der Nutzerzahlen, Erweiterung des Angebotes mediengestützter
Lehr- und Lernsysteme für mobile Anwendungsszenarien sowie Stimulierung
zum verstärkten Einsatz der drahtlosen Kommunikation in der Lehre.
-
Professionelles Projektmanagement
mit Meilensteinplanung, Qualitätsmanagement und Evaluation
-
Berücksichtigung der Gender-Perspektive in der Projektkonzeption
(Gender Mainstreaming)
-
Detailliertes Verwertungskonzept
das den nachhaltigen Einsatz und die Pflege der entwickelten Lehrmaterialien
wie der benötigten Infrastruktur auch nach Ablauf des Förderzeitraums
sicherstellt (einschließlich Konzepte für weiteren Ausbau).
Neben präzisen Ausführungen zu den vorstehend genannten Förderkriterien
sind die in den Standardrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) zu
AZA 6 unter "1. Vorhabensbeschreibung" aufgeführten Gliederungspunkte
und inhaltlichen Anforderungen zu berücksichtigen; zudem sollte die
Projektbeschreibung auch Angaben zu dem angestrebten Beitrag zur Beseitigung
erkannter Defizite und zur Definition des durch das Vorhaben erzielbaren
Mehrwerts enthalten.
Auf die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" wird hingewiesen.
Die Formulare für förmliche Anträge sowie Richtlinien, Merkblätter
und die Nebenbestimmungen können abgerufen werden unter http://kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.html.
Auf Anforderung stellt auch der Projektträger entsprechende Formulare
zur Verfügung.
7.3 Entscheidungsverfahren
Die Förderentscheidung wird vom BMBF unter Beteiligung des mit der
Durchführung der Fördermaßnahme beauftragten Projektträgers
auf der Grundlage einer fachlichen Begutachtung getroffen.
Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht. Für die Bewilligung,
Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und
die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des
Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung
gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§
48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in dieser
Bekanntmachung Abweichungen zugelassen worden sind.
8. Inkrafttreten
Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung
im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 17.10.2001
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag
Lömker
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