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Anerkennung der INFOS99 als Fortbildungsveranstaltung
durch die Bundesländer
 
 
Bundesland Anerkennung und Verfahren, ggf. Aktenzeichen
Baden-Württemberg Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung
Bayern keine allgemeine Anerkennung, da die Veranstaltung in die zweite Schulwoche des Schuljahres 1999/2000 fällt; Anerkennung im Einzelfall für Lehrer mit besonders gerechtfertigtem Interesse (z.B. Multiplikatoren)
Berlin allgemeine Anerkennung ist nicht vorgesehen; interessierte Lehrkräfte beantragen über ihre Schulleitung Sonderurlaub
Brandenburg Anerkennung liegt vor; Sonderurlaub kann gem. §7 Nr.1 und §8 der Sonderurlaubsverordnung gewährt werden
Bremen Anerkennung liegt vor; Anträge auf Teilnahme sind an das Wiss. Institut für Schulpraxis zu stellen
Hamburg Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung
Hessen Tagung als Lehrerfortbildung anerkannt; Az.: VII-7-113.1 des Hess. Landesinstituts für Pädagogik HeLP
Mecklenburg-Vorpommern Tagung als Lehrerfortbildung anerkannt; Freistellung vom Unterricht ist eigenverantwortlich zu regeln
Niedersachsen Allgemeine Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung; Kopien des Anerkennungsschreibens können für den Antrag an die Schulleitung bei der Tagungsleitung angefordert werden
Nordrhein-Westfalen Anerkennung erfolgt in einem vereinfachten Verfahren durch die Schulleitung; s. Runderl. des Min. für Schule und Weiterbildung v. 19.7.96
Rheinland-Pfalz Anerkennung des dienstlichen Interesses liegt vor; Az: 56404 des SIL Speyer
Saarland Anerkennung liegt vor; Antrag auf Dienstbefreiung ist bei der obersten Schulaufsicht zu stellen
Sachsen formale Anerkennung ist generell nicht vorgesehen; das Sächs. Staatsministerium für Kultus befürwortet jedoch die Teilnahme durch Lehrkräfte; Freistellung bei gesicherter Unterrichtsversorgung ist möglich; nachgeordnete Behörden werden von der Befürwortung informiert
Sachsen-Anhalt Anerkennung als Ergänzungsangebot liegt vor; Reg.-Nr. WT 2/99-200-001 MK vom 15.5.98
Schleswig-Holstein Dienstbefreiung für die Teilnahme an der Veranstaltung, sofern nicht dringende schulische Belange entgegenstehen.
Thüringen Anerkennung liegt unter Az: ALX-72-16 vor
 

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