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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur ersten Staatsprüfung im Fach Informatik

Fragen:

1.    Wie viel Zeit habe ich für die schriftliche Hausarbeit?
2.    Woher erhalte ich das Thema für die schriftliche Hausarbeit?
3.    Wann sollte ich mit der schriftlichen Hausarbeit anfangen?
4.    Bis wann muss die schriftliche Hausarbeit abgegeben werden?
5.    Welche Art von Prüfungen erwarten mich?
6.    Zu wie viel Themen werde ich geprüft?
7.    Zu welchen Themen werde ich geprüft?
8.    Wie erfolgt die Auswahl der Prüfer?
9.    Wer legt die Termine für die Klausuren fest?
10.   Welche Termine sind einzuhalten?
11.   Woher bekomme ich weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung?
12.   Gelten diese Angaben auch für mich?


Antworten:


1.    Wie viel Zeit habe ich für die schriftliche Hausarbeit?
Die Bearbeitungszeit für die schriftliche Hausarbeit beträgt 4 Monate ab Bekanntgabe des Themas durch das Landesprüfungsamt (LPA).

2.    Woher erhalte ich das Thema für die schriftliche Hausarbeit?
Du solltest rechtzeitig mit dem Dozenten, bei welchem du die Arbeit schreiben möchtest besprechen, zu welchem Themengebiet du schreiben möchtest. Von ihm erfährst du auch seine individuellen Anforderungen wie Umfang, empirische Anteile, Versuche etc. Anschließend stellst Du beim LPA den Antrag auf Erteilung eines Themas durch den von dir ausgesuchten Dozenten, das LPA schreibt diesen an, bittet um die Formulierung des Themas und teilt dir dieses anschließend schriftlich mit.

3.    Wann sollte ich mit der schriftlichen Hausarbeit anfangen?
Spätestens fünf  Monate vor dem anvisierten Prüfungszeitraum, alles andere wäre purer Stress (Prüfungszeitraum September – Dezember: spätestens Anfang April, Prüfungszeitraum März – Juli: spätestens Anfang Oktober). So bleibt ein guter Monat Zeit, um für die Klausuren zu lernen. Die schriftliche Hausarbeit kann aber auch vorher, sogar semesterbegleitend geschrieben werden.

4.    Bis wann muss die schriftliche Hausarbeit abgegeben werden?
Bis spätestens ein Tag vor der ersten Prüfung aber innerhalb der 4 Monate-Frist.

5.    Welche Art von Prüfungen erwarten mich?
Die erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien umfasst je zwei Klausuren a 4 Stunden für das erste und zweite Hauptfach, sowie eine vierstündige Klausur in den Erziehungswissenschaften. Dazu kommen drei 40-minütige mündliche Prüfungen im ersten und zweiten Hauptfach sowie in den Erziehungswissenschaften, insgesamt also 5 Klausuren und 3 mündliche Prüfungen.
Für Informatik gilt: "Die schriflichen Arbeiten unter Aufsicht sind in der Regel Aufgabensammlungen." (Zitat: Prüfungsanforderungen)

6.    Zu wie viel Themen werde ich geprüft?
Für die Klausuren darf jeweils ein Themenschwerpunkt festgelegt werden. Die mündlichen Prüfungen umfassen je 4 Teilgebiete, zu denen jeweils auch Schwerpunkte festgelegt werden können.
Tipp: Auch mit der Auswahl der Prüfer lässt sich der Fachbereich eingrenzen!

7.    Zu welchen Themen werde ich geprüft?
Genaue Angaben hierzu machen die Prüfungsanforderungen im Fach Informatik zu finden in den "Verwaltungsvorschriften zur Festlegung fächerspezifischer Prüfungsvorraussetzungen für erste Staatsprüfungen für eine Lehramt " vom 16. April 1998 (im Amtsblatt des MBJS Brandenburg, 7. Jahrgang, Nummer 7 vom 5.6.98).
Die erste Klausur muss im Bereich A (theoretische Inf.) oder C (Mathematik), die zweite Klausur im Bereich B (praktische Informatik) geschrieben werden. Achtung, die Bereiche sind hier teilweise anders als in der Studienordnung aufgeteilt!
Die mündliche Prüfung muss die Teilgebiete
T1: A (Theoretische Informatik)
T2: B (Praktische Informatik)
T3: C (Mathematische Methoden in der Informatik)
T4: A oder B oder C oder D (Didaktik der Informatik)
umfassen.

8.    Wie erfolgt die Auswahl der Prüfer?
Die Erstprüfer werden jeweils vom Prüfling vorgeschlagen. Bei den Klausuren ist das entsprechend der Themensteller (vorher Themenbereich absprechen!). Ein Zweitprüfer/ -gutachter wird vom LPA benannt.
Für die mündliche Prüfung wird vom LPA ein Zweitprüfer entsprechend der gewünschten Teilgebiete benannt sowie der Prüfungsvorsitzende (in der Regel ein Lehrer).

9.    Wer legt die Termine für die Klausuren fest?
Die Termine werden vom LPA festgelegt. In der Regel finden zuerst die Klausuren statt (September bzw. März). Hierbei kann es passieren, dass alle 5 Klausuren innerhalb von 2 ½ Wochen geschrieben werden müssen!
Die mündlichen Prüfungen finden anschließend statt (Oktober-Dezember bzw. April – Mai).

10.    Welche Termine sind einzuhalten?
Antrag auf Themenvergabe für die schriftliche Hausarbeit: rechtzeitig! ca. 5 Monate vor Prüfungszeitraum
Antrag auf Zulassung zur ersten Staatsprüfung
Bewerbung zum Vorbereitungsdienst

11.    Woher bekomme ich weitere Informationen zur ersten Staatsprüfung?
Hierfür ist Frau Fritzlar im LPA zuständig:
Birgit Fritzlar, Zi. 214, Tel. 0331/2844-111,
E-Mail: birgit.fritzlar-lpra@t-online.de

Die genauen Regelungen befinden sich in der Lehramtsprüfungsordnung vom 31. Juli 2001 sowie in den Prüfungsanforderungen im Fach Informatik zu finden in den "Verwaltungsvorschriften zur Festlegung fächerspezifischer Prüfungsvorraussetzungen für erste Staatsprüfungen für eine Lehramt " vom 16. April 1998 (im Amtsblatt des MBJS Brandenburg, 7. Jahrgang, Nummer 7 vom 5.6.98).

12.   Gelten diese Angaben auch für mich?
Termine, Regelungen, Vorschriften und Gesetze ändern sich. Diese FAQ spiegelt deshalb nur Erfahrungen einer ersten Staatsprüfung im Lehramt an Gymnasien wieder. Eine Beratung durch das LPA sollte immer vor den Prüfungen in Anspruch genommen werden. Am besten also hier vorher vorbereiten und dann bei der Beratung im Landesprüfungsamt mit Faktenwissen und Detailfragen glänzen!



Alle Angaben ohne Gewähr!

Benutzer: Gast • Besitzer: rarom • Zuletzt geändert am: