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Der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam hat auf der Grundlage des § 74 Abs. 1 Nr. 1 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) vom 20. Mai 1999 (GVBl. I S. 129) am 25.05.2000 folgende Studienordnung für die Lehramtsstudiengänge Informatik erlassen:
Inhaltsübersicht
§1 Inhalt und Ziel des
Studiums
§2 Zulassungsvoraussetzungen
§3 Aufbau des Studiums
und der Prüfung
§4 Studien und Lehrformen
§5 Leistungs- und Studiennachweise
§6 Inhalte des Grundstudiums
§7 Abschluß des
Grundstudiums
§8 Inhalte des Hauptstudiums
§9 Schulpraktische Studien
§10 Studienplan
§11 Abschluß eines
ordnungsgemäßen Studiums
§12 Inkraftreten
§1 Inhalt und Ziel
des Studiums
(1) Auf der Grundlage der
Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
(Lehramtsprüfungsordnung - LPO) des Landes Brandenburg vom 14.6.1994
sowie der Zwischenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge
an der Universität Potsdam (ZwPO) vom 5.5.1994 wird die folgende Studienordnung
für das Fach Informatik erlassen. Sie ist gültig für das
Lehramt für die Bildungsgänge der Sekundarstufe I und der Primarstufe
an allgemeinbildenden Schulen und für das Lehramt an Gymnasien.
(2) Durch das Studium sollen
die Studierenden grundlegende fachliche und fachdidaktische Kenntnisse
und Fähigkeiten erwerben. Sie sollen lernen, nach wissenschaftlichen
Grundsätzen zu arbeiten. Insbesondere sollen sie die fachliche Eignung
erwerben, um im angestrebten Lehramt einen lebendigen Unterricht zu erteilen,
der der großen Bedeutung der Informatik in Wirtschaft und Gesellschaft
gerecht wird.
§2 Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die
Zulassung zum Studium ist die Vorlage eines Zeugnisses über die Hochschulreife
oder über einen gleichwertigen Abschluß.
§3 Aufbau des Studiums
und der Prüfung
Das Studium gliedert sich
für
alle Studiengänge in das Grundstudium im Umfang von vier Semestern,
das mit einer Zwischenprüfung abschließt, und das daran anschließende
Hauptstudium. Der Gesamtumfang des Studiums beträgt
§4 Studien und
Lehrformen
Das Studium erfordert die
aktive Mitarbeit an verschiedenen Lehrformen und ein intensives Selbststudium.
Lehrformen sind u.a.
§5 Leistungsnachweise
und Studiennachweise
(1) Die erfolgreiche Teilnahme
an den Veranstaltungen des Grund- und Hauptstudiums ist durch Leistungsnachweise
und Studiennachweise zu belegen. Sie dienen den Studierenden zur Überprüfung
ihres Studienerfolgs auch im Vergleich zu ihren Kommilitonen.
(2) Leistungsnachweise können
erworben werden durch
§6 Inhalte des Grundstudiums
Im Grundstudium werden grundlegende
Denk- und Arbeitsweisen der Informatik vermittelt. Das Grundstudium umfaßt
für alle Studiengänge folgende Veranstaltungen:
§7 Abschluß
des Grundstudiums
(1) Der Nachweis über
den erfolgreichen Abschluß des Grundstudiums wird durch die Vorlage
des Zeugnisses über die bestandene Zwischenprüfung der Hochschule
geführt.
(2) Zur Zulassung zur Zwischenprüfung
sind Leistungs- und Studiennachweise zu erbringen. Das Nähere regelt
die Ordnung über die Zwischenprüfung.
§8 Inhalte des Hauptstudiums
(1) Das Hauptstudium umfaßt
neben obligatorischen Veranstaltungen für drei der Lehramtsstudiengänge
gem. Absatz (3) Veranstaltungen aus folgenden Bereichen und Teilgebieten:
Bereich | Teilgebiet |
A Theoretische Informatik | A1 Automatentheorie
A2 Formale Sprachen A3 Berechenbarkeit und Algorithmentheorie A4 Komplexitätstheorie A5 Semantik A6 Grundlagen der Künstlichen Intelligenz A7 Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule |
B Praktische Informatik | B1 Algorithmen und Datenstrukturen
B2 Softwaretechnologie B3 Datenbanken und Informationssysteme B4 Betriebssysteme B5 Rechnerarchitektur und Rechnernetze B6 Übersetzerbau B7 Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule |
C Anwendungen der Informatik | C1 Informatik in den Kognitionswissenschaften
C2 Informatik in den Naturwissenschaften C3 Informatik in den Wirtschaftswissenschaften C4 Informatik in der Linguistik C5 Informatik in der Mathematik C6 Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule |
D Mathematische Methoden der Informatik | D1 Mathematische Logik
D2 Algebra für Informatiker D3 Numerische Methoden D4 Kombinatorik und Graphentheorie D5 Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule |
E Didaktik der Informatik | E1 Grundlagen der Fachdidaktik
E2 Fachdidaktik des gewählten Lehramts E3 Didaktische Analyse ausgewählter Gegenstände der Informatik E4 Gesellschaftliche Bezüge der Informatik E5 Weitere Teilgebiete nach Maßgabe des Lehrangebots der Hochschule |
Studien in einem Teilgebiet
der Bereiche A bis E umfassen mindestens sechs Semesterwochenstunden. Sie
enthalten neben Vorlesungen auch Übungen, Seminare und Praktika.
Eine Lehrveranstaltung kann
mehreren Teilgebieten zugeordnet werden. Für den Nachweis des ordnungsgemäßen
Studiums und für den Erwerb von Leistungsnachweisen kann eine Lehrveranstaltung
nur einmal angerechnet werden.
(2) Ist das Fach Informatik
im gewählten Lehramt das Fach I, so kommt ein Schwerpunktstudium hinzu.
Es bietet die Möglichkeit, sich intensiv mit einem Teilgebiet zu befassen
und exemplarisch vertiefte Fähigkeiten zu wissenschaftlichem Arbeiten
zu erwerben. Ferner legt es den Grundstein für die Anfertigung der
schriftlichen Hausarbeit gem. §14 LPO. Das Schwerpunkstudium besteht
in der Regel aus inhaltlich zusammengehörenden Veranstaltungen eines
Teilgebiets von insgesamt mindestens zehn Semesterwochenstunden, darunter
ein Seminar oder Projekt.
(3) Für ein ordnungsgemäßes
Studium sind im Hauptstudium in den einzelnen Lehrämtern Veranstaltungen
gem. folgender Aufstellung zu wählen:
§9 Schulpraktische
Studien
In das Studium für alle
Lehrämter sind im Hauptstudium ein Unterrichtspraktikum und Schulpraktische
Übungen einzubeziehen. Das Nähere regelt die Ordnung für
schulpraktische Studien in den Lehramtsstudiengängen der Universität
Postdam vom 8.2.1996.
§10 Studienplan
Auf der Grundlage dieser Studienordnung
hat das Institut für Informatik einen Regelstudienplan aufgestellt,
der der Studienordnung als Empfehlung an die Studierenden für einen
sachgerechten Aufbau ihres Studiums als Anlage 1 beigefügt ist.
§11 Abschluß
eines ordnungsgemäßen Studiums
Für den Nachweis eines
ordnungsgemäßen Studiums sind vorzulegen:
§12 Studienfachberatung
Die Studienberatung des Instituts
für Informatik berät die Studierenden zu Aufbau und Durchführung
des Studiums und zu Vorbereitung und Ablauf der Prüfungen. Sie sollte
insbesondere in Anspruch genommen werden zu Beginn des Studiums, vor Studienfach-
oder Hochschulwechsel und nach nicht bestandenen Prüfungen.
§13 Inkraftreten
(1) Diese Studienordnung gilt
für alle Studierenden, die nach Inkrafttreten dieser Ordnung in einem
Lehramtsstudiengang Informatik an der Universität Potsdam immatrikuliert
werden. Für die übrigen Studierenden kann sie auf unwideruflichen
Antrag für gültig erklärt werden.
(2) Die Studienordnung tritt
am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Anlage 1
Regelstudienplan
Grundstudium | Gymnasium | Gymnasium | Sek. I | Sek. I |
Fach I | Fach II | Fach I | Fach II | |
1. Semester | ||||
Grundl. der Programmierung 1 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Rechner- u. Netzbetrieb 1 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Mathematik für Informatiker 1 | 4 | 4 | 4 | 4 |
2. Semester | ||||
Grundl. der Programmierung 2 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Rechner- u. Netzbetrieb 2 | 4 | 4 | 4 | 4 |
Mathematik für Informatiker 2 | 4 | 4 | 4 | |
3. Semester | ||||
Übersicht Informatik u. SST | 4 | 4 | 4 | 4 |
Technische Grundlagen 1 | 4 | |||
4. Semester | ||||
Theoretische Grundlagen 1 | 4 | |||
Technische Grundlagen 2 | 4 | |||
Grundstudium Gesamt | 40 | 28 | 28 | 24 |
Hauptstudium | ||||
Technische Grundlagen 1 | 4 | 4 | 4 | |
Theoretische Grundlagen 1 | 4 | 4 | 4 | |
Studien gem. §8, Mindestanteil der Lehrveranstaltungen zur Fachdidaktik Informatik in Klammern | 38 (8) | 22 (6) | 22 (6) | 18 (6) |
Hauptstudium Gesamt | 38 | 30 | 30 | 26 |
Studium Gesamt | 78 | 58 | 58 | 50 |
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