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 Urheberrecht
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 Gesetzliche Grundlagen

Urheberrechte sind festgelegt im

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Es enthält Urheberrechte und sog. verwandte Schutzrechte.

  • Urheberrechte
    • betreffen Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, die also eine gewisse Gestaltungehöhe erreichen.

       

  • Verwandte Schutzrechte
    • betreffen Werke, deren Erschaffung mit großen Kosten und Mühen verbunden ist - also z.B. Werke von Filmherstellern, Sendeunternehmen oder Tonträgerherstellern.

       

Angehörige fast aller Staaten genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

Benutzer: Gast • Besitzer: katja • Zuletzt geändert am: