Urheberrechte sind festgelegt im
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Es enthält Urheberrechte und sog. verwandte Schutzrechte.
- Urheberrechte
betreffen Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen, die also eine gewisse Gestaltungehöhe erreichen.
Verwandte Schutzrechte
betreffen Werke, deren Erschaffung mit großen Kosten und Mühen verbunden ist - also z.B. Werke von Filmherstellern, Sendeunternehmen oder Tonträgerherstellern.
Angehörige fast aller Staaten genießen den Schutz des Urheberrechtsgesetzes. |