Wie müssen Access und Presence Provider mit Kundendaten (Bestandsdaten) umgehen?
Bestandsdaten sind Informationen, die zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unbedingt erforderlich sind (Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung). Verbindungsdaten (Einwahlverhalten des Nutzers) gehören nur dann zu den Bestandsdaten, wenn sie etwa für Abrechnungszwecke benötigt werden.
Bestandsdaten müssen spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden
Verbindungsdaten dürfen nicht länger als 80 Tage nach Abrechnung der Verbindung gespeichert werden.
Bestandsdaten dürfen zur Kundenberatung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke verwendet werden, falls eine Einwilligung des betreffenden Nutzers vorliegt. Auf das Widerspruchsrecht des Kunden muß der Anbieter durch einen formularmäßigen Eintrag hinweisen.
Wurden die Daten im Fall eines Widerspruchs bereits an einen dritten weitergegeben, besteht das Widerspruchsrecht des Nutzers auch gegenüber dem Empfänger. |