Suche Home Einstellungen Anmelden Hilfe  

 Praxis Datenschutz im Internet

Nur "personenbezogene Daten", Daten also, die eine bestimmte Person identifizieren können, genießen den Schutz der Datenschutzgesetze.

Personenbezogene Daten dürfen ohne Einwilligung der entsprechenden Person nicht erhoben oder verarbeitet werden. Es sei denn, das Bundesdatenschutzgesetzt definiert eine andere Rechtsvorschrift oder es liegt eine Einwilligung des Betroffenen vor.

Wie müssen Access und Presence Provider mit Kundendaten (Bestandsdaten) umgehen?

Bestandsdaten sind Informationen, die zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses unbedingt erforderlich sind (Anschrift, Telefonnummer, Bankverbindung). Verbindungsdaten (Einwahlverhalten des Nutzers) gehören nur dann zu den Bestandsdaten, wenn sie etwa für Abrechnungszwecke benötigt werden.

Bestandsdaten müssen spätestens zwei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden

Verbindungsdaten dürfen nicht länger als 80 Tage nach Abrechnung der Verbindung gespeichert werden.

Bestandsdaten dürfen zur Kundenberatung, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke verwendet werden, falls eine Einwilligung des betreffenden Nutzers vorliegt. Auf das Widerspruchsrecht des Kunden muß der Anbieter durch einen formularmäßigen Eintrag hinweisen.

Wurden die Daten im Fall eines Widerspruchs bereits an einen dritten weitergegeben, besteht das Widerspruchsrecht des Nutzers auch gegenüber dem Empfänger.

Wie kann eine Person auf elektronischem Wege der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten zustimmen?

  • Die Einwilligung muß durch eine eindeutige bewußte Handlung der Person erfolgen.
  • Die Einwilligung darf nicht unerkennbar verändert werden können.
  • Die Person muß identifiziert werden können.
  • Die Einwilligung muß protokolliert werden.
  • Der Inhalt der Einwilligung muß für die Person stets abrufbar sein.

Eine strenge Auslegung dieser Bestimmungen scheint zu digitalen Unterschriften/ Signaturen zu führen.

Um eine Einwilligung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ordnungsgemäß über eine Web - Site abwickeln zu können, sollte diese folgendermaßen gestaltet sein:

  • Die Person muß aktiv den Einwilligungs - Vorgang mitbestimmen. (Dialog, Checkbox)
  • Es muß ein Hinweis auf die Wiederrufbarkeit der Einwilligung vorhanden sein

Verletzen Cookies datenschutzrechtliche Bestimmungen?

Ja, wenn sich ein Cookie Daten zuordnen läßt, die die betreffende Person identifizieren.

Benutzer: Gast • Besitzer: katja • Zuletzt geändert am: