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Urheberrecht §52a - Links

Das Urheberrecht soll an die veränderten Rahmenbedingungen in einer Informationsgesellschaft angepasst werden.
Mit dem Paragraphen 52a wird u.a. die digitale Verbreitung von Bildungsmedien zu Unterrichtszwecken stark eingeschränkt.

Am 11. April diesen Jahres wurde vom Deutschen Bundestag eine Novellierung des Urheberrechts beschlossen. Der umstrittene §52a "Öffentliche Zugänglichkeit für Unterricht und Forschung" sollte entsprechend dem Regierungsentwurf Ausnahmen von den urheberrechtlichen Ausschliessungsrechten geltend machen, wenn Werke (ausser Software) im Unterricht oder zu Forschungszwecken genutzt werden. Diese Regelung wäre für die unterfinanzierten Bildungsinstitute sehr vorteilhaft gewesen. Die Verlage protestierten verständlicherweise u.a. auf einer eigenen Internetseite http://www.52a.de
Nach den massiven Protesten seitens der Verlage lautet der §52a im Absatz 2 nun "Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung der Berechtigten zulässig". Das Einscannen, Überspielen und Verbreiten in Netzwerken ist somit unzulässig. Damit
ist der urspruengliche Regierungsentwurf, zumindest fuer Schulen, nicht realisiert worden. Selbst das bei papierbasierten Medien gestattete Kopieren von "Teilen eines Werkes" ist nach Interpretation der Verlage (!)
http://www.paetec.de/verlag/neuigkeiten/index.php?id=&newsid=49
http://www.paetec.de/verlag/neuigkeiten/zentrale/presse_zu_52a.pdf
bei den digitalen Bildungsmedien nicht erlaubt.

Der Bundesrat hat am 25.05.2003 den Vermittlungsausschuss angerufen, um die im neuen Urheberrecht enthaltene Regelung zu den Privatkopien von Medien zu verschaerfen. Es bleibt daher vorläufig noch spannend. Bis zur endgültigen Verabschiedung des Gesetzes möge man sich selbst ein Bild machen.
 

http://www.wissenschaft-online.de/artikel/617640
http://www.golem.de/s45.html
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/copy/13445/1.html
http://www.bundesregierung.de/Anlage476181/PM_22-2003.pdf
http://www.bundesregierung.de/Anlage479226/PM_27-2003.pdf

Alle Aussagen und Angaben ohne Gewähr!

Benutzer: Gast • Besitzer: mthomas • Zuletzt geändert am: