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Informationen zum Vorbereitungsdienst Lehramt - 07.04.2003

Am 25.6.1999 trat das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz in Kraft. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Lehramtsstudium befunden haben, haben Sie die Möglichkeit, den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter nach altem Recht bis zum 31.12.2006 abzuschließen. Danach kann im Land Brandenburg der Vorbereitungsdienst nicht mehr für diese Lehrämter durchgeführt werden. Gemäß Paragraph 50 der Lehramtsprüfungsordnung kann die Erste Staatsprüfung nach altem Recht bis zum 31.7.2004 abgelegt werden. Das betrifft die folgenden Lehraämter: Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg hat folglich entschieden, ausschließlich für die o.g. Lehraämter einen weiteren Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg zum November 2003 anzubieten. Weitere Einstellungstermine werden Mai 2004 sowie November 2004 sein. November 2004 ist der letztmögliche Termin der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die o.g. Lehrämter. Nähere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten
www.mbjs.brandenburg.de

Bei Fragen zum Lehramtsstudium können Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden.

Andreas Schwill

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