Informationen zum Vorbereitungsdienst Lehramt - 07.04.2003
Am 25.6.1999 trat das Brandenburgische
Lehrerbildungsgesetz in Kraft. Wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits
in einem Lehramtsstudium befunden haben, haben Sie die Möglichkeit,
den Vorbereitungsdienst für die Lehrämter nach altem Recht bis
zum 31.12.2006 abzuschließen. Danach kann im Land Brandenburg der
Vorbereitungsdienst nicht mehr für diese Lehrämter durchgeführt
werden. Gemäß Paragraph 50 der Lehramtsprüfungsordnung
kann die Erste Staatsprüfung nach altem Recht bis zum 31.7.2004 abgelegt
werden. Das betrifft die folgenden Lehraämter:
-
Lehramt für die Primarstufe
-
Lehramt für die Sekundarstufe I
-
Lehramt für die Sekundarstufe II
-
stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I und Primarstufe
stufenübergreifendes Lehramt für die Sekundarstufe I und Sekundarstufe
II
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
hat folglich entschieden, ausschließlich für die o.g. Lehraämter
einen weiteren Einstellungstermin für den Vorbereitungsdienst im Land
Brandenburg zum November 2003 anzubieten. Weitere Einstellungstermine werden
Mai 2004 sowie November 2004 sein. November 2004 ist der letztmögliche
Termin der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die o.g. Lehrämter.
Nähere Informationen finden Sie im Internet auf den Seiten
www.mbjs.brandenburg.de
Bei Fragen zum Lehramtsstudium können Sie sich an die Zentrale
Studienberatung wenden.
Andreas Schwill
|
Benutzer: Gast
Besitzer: schwill Zuletzt geändert am:
|
|
|