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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Lehramtsstudium Informatik

Vorbemerkung

Schauen Sie bei Fragen zunächst in der Studienordnung des Lehramtsstudiums oder in der Zwischenprüfungsordnung nach. Beide finden Sie hier.

Viele der Fragen und Antworten beziehen sich auf das Lehramtsstudium Informatik mit Abschluss Staatsexamen bzw. dasBachelor/Masterstudium vor dem WS 2011/12 - bitte beachten Sie die Zuordnung.

Beachten Sie bitte auch die FAQ - häufig gestellte Fragen zum Informatikstudium des Informatikinstituts (für alle Studiengänge).

Fragen
Staatsexamen

Bachelor/Master - Beginn vor WS 2011/12

Beide

Antworten

Staatsexamen

Ich studiere im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses Mathematikstudium auf den Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen lassen?
Ja. Wenn Sie Mathematik als 1. oder 2. Fach gewählt haben und die Zwischenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen auf Antrag die Teilprüfung Mathematik gem. Zwischenprüfungsordnung erlassen. Die Note der Zwischenprüfung Mathematik wird als Note der Teilprüfung Mathematik im Informatikstudium eingesetzt.
Den Antrag "Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen" bekommen Sie beim Zentralen Prüfungsamt. Die Bestätigung erfolgt durch den Prüfungsausschußvorsitzenden des Instituts für Informatik.



Wo finde ich die Prüfungsordnung für die Abschlußprüfung des Studiums?
Die Lehramtsprüfungsordnung LPO ist nicht in der Zuständigkeit der Universität, sondern des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg (MBJS). Für die LPO liegt uns keine elektronische Version vor. Die Ordnung kann den einschlägigen Gesetz- und Verordnungsblättern (s. Uni-Bibliothek) entnommen werden oder ist beim Landesprüfungsamt Potsdam erhältlich.


Wie funktioniert das Leistungspunktesystem? (Antwort gilt nur für Studierende mit Abschluss Staatsexamen)
Für das Lehramtsstudium Informatik an der Universität Potsdam gibt es abweichend von allen anderen Studiengängen Informatik kein Leistungspunktesystem. Der Grund ist vor allem folgender: Die Lehramtsprüfungsordnung ist nicht in der Zuständigkeit der Universität, sondern des Kultusministeriums Brandenburg (MBJS), und sieht traditionelle mündliche und schriftliche Abschlußprüfungen vor. Ein kumulativer Erwerb von Leistungspunkten anstelle fixierter Abschlußprüfungen ist folglich nutzlos.
Sie studieren also lt. Studienordnung in althergebrachter Weise, erwerben in den Veranstaltungen Scheine gem. vorgegebenem Leistungserfassungsprozeß, melden sich unter Vorlage der erforderlichen Scheine zu gegebener Zeit zu den mündlichen Teilprüfungen der Zwischenprüfungsordnung und schließlich zur Staatsexamensprüfung an.


Kann ich schon mit Hauptstudiumsveranstaltungen beginnen, obwohl ich die Zwischenprüfung noch nicht abgelegt habe?
Ja. Sie können jederzeit Veranstaltungen des Hauptstudiums besuchen und dort Scheine erwerben, wenn es der Zeitplan Ihres Studiums erlaubt. Diese Möglichkeit sollten Sie vor allem dann nutzen, wenn lt. Regelstudienplan im 3. und 4. Semester nur wenige oder gar keine Veranstaltungen vorgesehen sind. Dies betrifft z.B. das Lehramt an Gymnasien mit Informatik als Fach II und die Lehrämter Sekundarstufe I.


Welche Scheine benötige ich für die Zulassung zur Zwischenprüfung?
Die für die Zwischenprüfung erforderlichen Scheine ergeben sich aus den Zulassungsvoraussetzungen gem. §3 der Zwischenprüfungsordnung. Zu beachten ist, daß nur zu einem der Prüfungsinhalte einer Teilprüfung ein Leistungsnachweis vorgelegt werden muß. Zur Zulassung für die Teilprüfung Programmierung benötigen Sie also neben den Scheinen für Rechner- und Netzbetrieb nur einen Schein aus Grundlagen der Programmierung I oder II.


Was ist der Unterschied zwischen einem Studien- und einem Leistungsnachweis?
Die Information liefert §5 der Studienordnung. Studiennachweise sind Leistungsnachweise mit verminderten Anforderungen. Besteht der Leistungserfassungsprozeß für einen Leistungsnachweis z.B. aus den Schritten Bearbeitung von Übungsaufgaben, Vortrag, regelmäßige Mitarbeit und Klausur, so könnten für den Erwerb eines Studiennachweises z.B. die erfolgreiche Bearbeitung von Übungsaufgaben und regelmäßige Mitarbeit genügen. Studiennachweise dienen zum Nachweis einer gewissen aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung; die bloße Anwesenheit genügt nicht.
Der Dozent der Lehrveranstaltung legt die Modalitäten des Erwerbs von Studien- und Leistungsnachweisen fest. Bitte sprechen Sie mit ihm und informieren Sie sich über den Leistungserfassungsprozeß.

Welche Sprachen (Programmiersprachen) werden im Studium gelehrt?
Das ist verschieden. Grundsaetzlich sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie im Informatikstudium eine Sprache *gelehrt* bekommen. Sie koennen davon ausgehen, dass Sie nach Ende Ihres Studiums mit mind. einem Dutzend Sprachen gearbeitet haben; dazu gehoeren Programmiersprachen (wie z.B. ML, Java, Pascal, C++, Prolog, Haskell) wie auch Beschreibungssprachen jeder Art (UML, Petrinetze, State charts, binary decision diagrams u.v.m.). Alle diese Sprachen werden in den Lehrveranstaltungen als Mittel, aber nicht als Gegenstand angesehen. Wir nutzen sie also, um Informatiksachverhalte zu formulieren, verwenden aber kaum Zeit darauf, sie Ihnen zu vermitteln. Um irgendeine der Sprachen und Notationen sicher zu beherrschen (das wird man von Ihnen im Studium und im Beruf, auch als Lehrer verlangen), muessen Sie also selbst taetig werden und sich in die Tiefen der Sprachen einarbeiten.
Allein die Erstsem.-veranstaltung umfasst im Moment bereits  zwei fiktive und eine realen Programmiersprache (ML). Hinzu kommt in einem Parallelkurs Java.


Kann ich die SPS als Studium im Bereich E auf die zu erbringenden 6 SWS anrechnen?
Nein, die SPS zählen extra.


 

Was heißt Studium in einem Teilgebiet aus Bereich X?
Im Teilgebiet innerhalb eines Bereiches sollen mindestens sechs SWS belegt werden, z.B. im Teilgebiet B2: Softwaretechnologie.
Achtung: Lassen Sie sich am Besten VOR der Veranstaltung die Zuordnung in bestimmte Teilgebiete bestätigen. Das Studium im Teilbereich muss aus verschiedenen Lehrveranstaltungsformen bestehen, bspw. Vorlesung und Übung oder Vorlesung und Seminar.


Bachelor/Master

Eine Frage zu Belegungspunkten
Nach Studium der Prüfungsordnung für Bachelor Lehramt Gymnasium (2.Fach) habe ich festgestellt, dass mir für die 70 zu erbringenden Leistungspunkte nur 92 Belegungspunkte zur Verfügung stehen. Das würde bedeuten, dass ich nach dreimaligem Nichtbestehen einer der größeren Lehrveranstaltungen (GDP, TGI, TI, MFI, RNB usw.) schon Angst haben muss, exmatrikuliert zu werden. Sehe ich das richtig?
Teilweise. Zusätzlich gilt für das erste Semster die Freischussregelung: "Im ersten Fachsemester des Bachelorstudiums werden keine
Belegungspunkte abgezogen, es können aber Leistungspunkte erworben werden."
Damit hat jeder Studierende einen "Puffer" an Belegungspunkten von deutlich über 30 Prozent.


Im ersten Semester werden mir ja keine Belegungspunkte abgezogen. Sollte ich mich trotzdem innerhalb der Rücktrittsfrist von einer Lehrveranstaltung wieder abmelden wenn ich feststelle, dass ich sie nicht schaffen werde?
Mit Hinblick auf einen möglichen Universitätswechsel ist eine Abmeldung zu empfehlen. Auch nicht bestandene Lehrveranstaltungen des ersten Semesters erscheinen auf dem Kontoauszug und könnten beim Wechsel zu einer anderen Universität negativ angerechnet werden.


Wie sieht das Theorie- /Praxisverhältnis aus?
An der Uni Potsdam grundsätzlich recht gut durch viele Praktika.
(siehe http://www.uni-potsdam.de/zfl/studium/praxisstudien.html)
Dennoch beinhaltet das Studium einen recht hohen Theorieanteil, der zwar für die Lehrbefähigung grundlegend ist, sich aber in der universitären Lehre über weite Strecken nicht am Lehrerberuf orientiert. Solche Veranstaltungen werden gemeinsam mit Studierenden der "Kerninformatik" besucht.


Gibt es spezielle Inhalte der Informatik, die lehramtsbezogen besonders gelehrt werden?
Siehe hierzu die Veranstaltungen zur Didaktik der Informatik:
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/ddi1
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/ddi2


Wie hoch fällt der Mathematikanteil aus?
mind. 2 Vorlesungen (siehe Studienordnung).
http://www.informatikdidaktik.de/Lehre/Lehramtsstudium/Studium/BaMa-Ordnung.pdf


Gibt es besonders sinnvolle Fächerkombinationen?
Das ist Ansichtssache. Gewissen Synergieeffekte ergeben sich mit Mathematik.
Ansonsten empfehle ich nach pers. Interesse und auch Bedarf zu studieren. Die Uni Potsdam bietet ja gerade den Vorteil, dass man Fächer nahezu beliebig miteinander kombinieren kann.


Wie kann ich Kontakt zu anderen Lehramtsstudierenden aufnehmen?
Mailingliste Lehramt Informatik Potsdam
https://barney.cs.uni-potsdam.de/mailman/listinfo/lehramt

Lehramtsforum Informatik Potsdam
http://seeya.at/lehramt/

Allgemeines Forum für Lehramtsstudierende in Potsdam
http://www.carpe-diem-potsdam-online.de.gg/


Ich studiere im weiteren Fach Mathematik. Kann ich dieses Mathematikstudium auf den Mathematikanteil im Informatikstudium anrechnen lassen?
Anerkannt wird Lin. Algebra I und Analysis I als Ersatz für Mathe I und Mathe II. Die Durchschnittsnote der beiden wird in beide Veranstaltungen hinüber übernommen.


Welche Bestimmungen gibt es für die Bachelorarbeit?

In welchem Fach und wann schreibe ich die Bachelorarbeit?
In der Regel im 1. Fach des jeweils gewählten Studiengangs im letzten Semester. „[Die Bachelorarbeit] soll zeigen, dass die Kandidatin oder der Kandidat in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus einem Fach ihres oder seines Studiengangs mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.“

 

Wer vergibt die Themen für die Bachelorarbeit?
Themensteller für eine Bachelorarbeit sind alle Professoren des Instituts für Informatik. In einem Gespräch mit dem möglichen Themensteller können Sie Themen erfragen und auch selbst Themenbereiche angeben, aus denen Sie ein Thema bearbeiten möchten.

 

Bei wem melde ich die Bachelorarbeit an?

Nach der Besprechung eines Themas reicht der Themensteller, der zugleich 1. Gutachter ist, das von beiden Gutachtern unterschriebene Formular (http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/bachelorarbeitsthema.pdf) an den Prüfungsausschussvorsitzenden. Durch ihn wird das Formular an das Prüfungsamt der Universität weitergeleitet, wo Sie die konkrete Themen- und Aufgabenstellung unter Vermerk des Ausgabezeitpunktes abholen.  

 

Wie lange habe ich Zeit, die Bachelorarbeit zu verfassen?

Die Bearbeitungszeit beträgt 6 Wochen. „Die Arbeit gilt mit der Abgabe beim Prüfungsamt oder bei der Poststelle der Universität vor Ablauf der Bearbeitungsfrist als fristgerecht beendet.

 

Was muss ich beachten, wenn ich im Semester darauf in den Master wechseln möchte?

Wenn Sie im drauffolgenden Semester in den Master wechseln möchten, können Sie die Arbeit nicht erst am Semesterende einreichen, da die Gutachter noch Zeit für die Begutachtung benötigen. In Ausnahmefällen können die Gutachter nach Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt vorab bestätigen, dass die Bachelorarbeit mindestens mit ausreichend bewertet wird, siehe Formular unter:

http://www.uni-potsdam.de/formulare/leistung/nachw_abgeschl_ba-studium.pdf

 

Gibt die Studienordnung eine Frist vor, in der die Bachelorarbeit korrigiert sein muss?

Die Bachelorarbeit soll innerhalb von zwei Monaten korrigiert sein.


 

Wie erreiche ich mit den Wahlobligatorischen Modulen 15 LP (1.Fach)/ 8 LP (2. Fach)? Wie ist das mit den je 4 LP gemeint?
Die StO sagt dazu (1.Fach): zu erbringen sind "aus mindestens drei Informatikfächern gemäß §16a je 4 LP, darunter mindestens ein Seminar oder eine Projektgruppe."
Entsprechend dem Studienangebot wird möglicherweise das Minimum von 15 LP (insgesamt) überschritten.
Beispielsweise sind folgende Kombinationen denkbar:
1. Informatikfach: Praktische Informatik: V+Ü Grundlagen der Softwareentwicklung I (6 LP)
2. Informatikfach: Humanwiss. Inf.: V+Ü Informatik und Gesellschaft (6 LP)
3. Informatikfach: Angewandte Informatik: S Netzwerktechnologien (6 LP)

Für 2. Fach (8 LP) analog, Beispielsweise:
1. Informatikfach: Praktische Informatik: V+Ü Grundlagen der Softwareentwicklung I (6 LP)
2. Informatikfach: Angewandte Informatik: S Netzwerktechnologien (6 LP) 


Woher erfahre ich, welchem Informatikfach eine LV zugeordnet ist?
Die Zuordnung einer Lehrveranstaltung zu einem Informatikfach erfolgt durch den Dozenten bei der Planung der Veranstaltung und wird in die Prüfungsdatenbank eingetragen. Erkundigen Sie sich auf der Homepage der LV und ggf. beim Dozenten vor Veranstaltungsbeginn, welchem Informatikfach diese zuzuordnen ist. Von der in der Prüfungsdatenbank eingetragenen Zuordnung kann nicht abgewichen werden!
Die Veröffentlichung einer Übersicht über alle Zuordnungen auf der Institutshomepage ist in Planung.



Was belege ich im "Berufsfeldbezogenen Pflichtmodul"?
Belgen Sie Veranstaltungen aus einem der Informatikfächer "Praktische Informatik" oder "Angewandte Informatik" von insgesamt mindestens 5 LP. Möglicherweise werden Sie dieses Minimum je nach Studienangebot überschreiten.
Beispielsweise: V+ Ü Datenbanken (6 LP) 

Kann ich im Bachelorstudium bereits Kurse belegen, die ich für das Masterstudium benötige?
In Ausnahmefällen und bei ausreichenden Belegungspunkten können in Absprache mit den Dozenten Kurse des Masterstudiums bereits im Bachelorstudium belegt werden. Diese müssen Sie sich anschließend beim Prüfungsausschuss für das Masterstudium umschreiben lassen.

Mit dem Belegen von Masterveranst. ist allerdings weder eine spätere Zulassung zum MS garantiert noch ist gesichert, dass die Veranst. bei zwischenzeitl. Änderung des Masterstudienplans noch anerkannt werden kann.


Beide

Kann ich ein Proseminar belegen und einbringen?
Ein Proseminar kann nicht eingebracht werden. Ein Proseminar (=Vorseminar) zählt nicht zu den Studien- und Lehrformen eines Lehramtsstudiums.

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